Unterstützungsfonds
In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann die OÖGKK ihre Hilfe auch über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus anbieten. Dazu gibt es den sogenannten Unterstützungsfonds.
Aus diesem Unterstützungsfonds können zum Beispiel Zuschüsse für nicht zur Gänze gedeckte Kosten einer
Krankenbehandlung (einschließlich Kieferregulierung oder Zahnersatz) kommen.
Wichtige Voraussetzung: Es muss sich prinzipiell um Leistungen handeln, für die die OÖ Gebietskrankenkasse zuständig ist. Die Höhe der Unterstützungen richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Antragsteller.
Aus diesem Unterstützungsfonds können zum Beispiel Zuschüsse für nicht zur Gänze gedeckte Kosten einer
Krankenbehandlung (einschließlich Kieferregulierung oder Zahnersatz) kommen. Wichtige Voraussetzung: Es muss sich prinzipiell um Leistungen handeln, für die die OÖ Gebietskrankenkasse zuständig ist. Die Höhe der Unterstützungen richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Antragsteller.
Unterstützungsfonds