Rezeptgebühr
Beim Bezug eines Heilmittels (Medikamentes) ist pro Packung eine Kostenbeteiligung (= "Rezeptgebühr") direkt in der Apotheke zu entrichten. Die Rezeptgebühr beträgt 2010
je Verordnung EUR 5,00
Eine Befreiung von der Rezeptgebühr ist u.a. aufgrund einer besonderen Schutzbedürftigkeit vorgesehen.
je Verordnung EUR 5,00
Eine Befreiung von der Rezeptgebühr ist u.a. aufgrund einer besonderen Schutzbedürftigkeit vorgesehen.
Rezeptgebühr 2010

