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Rezeptgebühr
Beim Bezug eines Heilmittels (Medikamentes) ist pro Packung eine Kostenbeteiligung (= "Rezeptgebühr") direkt in der Apotheke zu entrichten. Die Rezeptgebühr beträgt 2010

je Verordnung EUR 5,00

Eine Befreiung von der Rezeptgebühr ist u.a. aufgrund einer besonderen Schutzbedürftigkeit vorgesehen.


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