Geringfügig Beschäftigte
Geringfügig beschäftigte Personen können sich sehr preiswert in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern.
Aus dieser Krankenversicherung besteht Anspruch auf Sachleistungen (zum Beispiel ärztliche Hilfe, Spitalspflege, Heilmittel, Heilbehelfe) und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Geldleistungen (Krankengeld, Wochengeld).
Die Zeiten dieser Selbstversicherung werden für die Pension berücksichtigt.
Aus dieser Krankenversicherung besteht Anspruch auf Sachleistungen (zum Beispiel ärztliche Hilfe, Spitalspflege, Heilmittel, Heilbehelfe) und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Geldleistungen (Krankengeld, Wochengeld).
Die Zeiten dieser Selbstversicherung werden für die Pension berücksichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 22. April 2010

