Mitversicherung bei den Eltern Eine Mitversicherung aufgrund eines Schulbesuches oder Studiums ist längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich. Die OÖGKK verschickt Erinnerungsschreiben jeweils vor Ablauf der Angehörigenbeziehungen, und zwar Weitere Möglichkeiten der Krankenversicherung
Mitversicherung bei den Eltern
Ab dem 2. Studienjahr wird zusätzlich ein Studienerfolgsnachweis des vorangegangenen Studienjahres im Ausmaß von mindestens 8 positiven Semesterwochenstunden oder - wenn der 1. Studienabschnitt bereits abgeschlossen ist - eine Fotokopie des 1. Diplomprüfungszeugnisses (1. Rigorosum) benötigt.
Eine Mitversicherung aufgrund eines Schulbesuches oder Studiums ist längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich.
Nachweis: Fotokopie des letzten Zeugnisses (Vorder- und Rückseite) bzw. Fotokopie der Sponsions- oder Promotionsurkunde mit dem Vermerk, dass Erwerbslosigkeit vorliegt und noch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Weiters kann die Tochter/der Sohn mitversichert werden, wenn vom Finanzamt eine erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird oder aufgrund einer Behinderung Erwerbsunfähigkeit besteht. Nachweis: Bescheid vom Finanzamt bzw. medizinische Befunde. Bitte übermitteln Sie an die Gebietskrankenkasse nur Fotokopien der Nachweise.
Die OÖGKK verschickt Erinnerungsschreiben jeweils vor Ablauf der Angehörigenbeziehungen, und zwar
- wegen Erreichung des 18. Lebensjahres.
- wegen Ablauf der Angehörigenbeziehung zwischen 18. und 27. Lebensjahr, jeweils mit 30.11. des Kalenderjahres, wenn keine weiteren Nachweise (Familienbeihilfe oder Schulbesuchsbestätigung/Studienbestätigung) erbracht werden.
- bei Erreichung des 27. Lebensjahres.

