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Hochsaison für Feste

OÖGKK rät Vereinen Mitarbeiter anzumelden

Schmuckbilder Grillerei (Zelt-)Feste haben im Sommer Hochsaison. Die OÖGKK empfiehlt veranstaltenden Vereinen, alle Helfer - auch wenn sie Mitglieder sind - die gegen Bezahlung mitarbeiten, rechtzeitig anzumelden. Laut Gesetz unterliegen nämlich auch sie der Pflichtversicherung. Vereinsmitglieder, die ehrenamtlich mithelfen, müssen hingegen nicht zur Sozialversicherung angemeldet werden.

Ohne tatkräftige Unterstützung der Vereinsmitglieder geht kaum ein Sommerfest über die Bühne. Damit es für den veranstaltenden Verein keine Probleme gibt, rät OÖGKK-Obmann Felix Hinterwirth Mitglieder, die helfen und dafür bezahlt werden, vor Arbeitsantritt bei der OÖGKK anzumelden, nach dem Fest wieder abzumelden und die Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen. Diese Tätigkeit ist ein Dienstverhältnis, es besteht daher Pflichtversicherung. Der Verein ist der Dienstgeber und hat damit die Anmeldepflicht.

Sollten bei Überprüfungen Verstöße gegen die melderechtlichen Vorschriften festgestellt werden, kann es zu Strafen kommen. Da es bei solchen Veranstaltungen immer wieder zu Unfällen etwa beim Grillen oder Zeltaufbauen kommen kann, ist es für die Helfer besonders wichtig, angemeldet und damit versichert zu sein.

Zuletzt aktualisiert am 30. August 2012
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