Mitversicherung Allgemeines
Als Angehörige gelten für die soziale Krankenversicherung in erster Linie
- die EhegattInnen,
- eingetragene PartnerInnen und
- Kinder, grundsätzlich bis zum 18.Lebensjahr, danach mit Schul- und Studienbestätigung (Näheres unter "Für über 18-Jährige").
- auf Enkel,
- Stiefkinder oder
- LebensgefährtInnen.
- Kinder sind generell beitragsfrei mitversichert,
- EhegattInnen, eingetragene PartnerInnen und LebensgefährtInnen nur unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Abschnitt „Beitragspflichtige Mitversicherung“).
- Auf Antrag kann man sich auch freiwillig versichern (siehe „Selbstversicherung“).
| Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem "Informationsblatt zur Mitversicherung" im rechts angeführten Link. |
