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Mitversicherung Allgemeines
Als Angehörige gelten für die soziale Krankenversicherung in erster Linie
  • die EhegattInnen,
  • eingetragene PartnerInnen und
  • Kinder, grundsätzlich bis zum 18.Lebensjahr, danach mit Schul- und Studienbestätigung (Näheres unter "Für über 18-Jährige").
Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Angehörigeneigenschaft und damit der volle Versicherungsschutz weiter ausgedehnt werden - beispielsweise auch:
  •  auf Enkel,
  • Stiefkinder oder
  • LebensgefährtInnen.
Die Mitversicherung erfolgt im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung größtenteils ohne zusätzliche Beitragszahlungen. Sie ist damit ein starkes Element des sozialen Ausgleichs - etwa zwischen kinderlosen Familien mit mehreren Einkommen und kinderreichen Familien mit nur einem Einkommen.
  • Kinder sind generell beitragsfrei mitversichert,
  • EhegattInnen, eingetragene PartnerInnen und LebensgefährtInnen nur unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Abschnitt „Beitragspflichtige Mitversicherung“).
  • Auf Antrag kann man sich auch freiwillig versichern (siehe „Selbstversicherung“).
Der Versicherungsschutz durch die OÖ Gebietskrankenkasse schließt mehr als drei Viertel der oberösterreichischen Bevölkerung ein.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem "Informationsblatt zur Mitversicherung" im rechts angeführten Link.
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