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Meldepflicht
Melden Sie uns bitte jede für die Versicherung bedeutsame Änderung innerhalb einer Woche.

Insbesondere betrifft dies:
  • Änderung der Wohnanschrift,
  • Namensänderung infolge Verehelichung,
  • Beginn einer Pflichtversicherung,
  • Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe,
  • Einberufung zum Präsenzdienst,
  • Verlegung des Wohnsitzes in ein anderes Bundesland oder ins Ausland,
  • Änderung der Einkommensverhältnisse.
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