Meldepflicht
Melden Sie uns bitte jede für die Versicherung bedeutsame Änderung innerhalb einer Woche.
Insbesondere betrifft dies:
Insbesondere betrifft dies:
- Änderung der Wohnanschrift,
- Namensänderung infolge Verehelichung,
- Beginn einer Pflichtversicherung,
- Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe,
- Einberufung zum Präsenzdienst,
- Verlegung des Wohnsitzes in ein anderes Bundesland oder ins Ausland,
- Änderung der Einkommensverhältnisse.
