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eAUM - elektronische Arbeits(un)fähigkeitsmeldung

Krankenstand – Meldung durch Vertragsarzt ab Mai 2009 auch elektronisch

Ab Anfang Mai 2009 steht den Vertragsärztinnen/Vertragsärzten aller österreichischen KV-Träger (ausgenommen SVA) das System zur elektronischen Übermittlung von Krankenstandsmeldungen als weitere Funktion im e-card-System zur Verfügung. Die Teilnahme ist freiwillig, die bisherige Form der Krankmeldung bleibt parallel bestehen.

Mit der elektronischen Übermittlung wurde auch das Formular der Arbeitsunfähigkeitsmeldung österreichweit vereinheitlicht, Bestätigungen für Dienstgeber und Dienstnehmer wurden einander angeglichen. Somit besteht die Möglichkeit, dass der Patient nur mehr e i n e n Ausdruck von seinem Arzt erhält. Dieser enthält keine persönlichen Krankheitsdaten und ist dem Dienstgeber auf Verlangen vorzuweisen.

Das neue Formular unterscheidet sich vom alten bezüglich des Layouts. Der obere Teil des Formulars enthält die Patienten- und Krankenstandsdaten, im unteren Teil befinden sich sozialversicherungsrechtliche Hinweise für den Versicherten. Der mittlere Teil enthält Informationen für den Patienten zur Wiederbestellung bzw. Krankenstandsbestätigung. Dieser Teil entfällt, wenn vom Arzt Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit gleichzeitig festgestellt werden, wie bei Kurzzeitkrankenständen üblich.

 
Vorteile von „eAUM“:


  • Die Übermittlung der „eAUM“ erfolgt online, dadurch wesentlich raschere Bearbeitung der Arbeitsunfähigkeitsmeldung.
  • Österreichweit gleiches Formular mit gleichen Informationen, unabhängig von der örtlichen Gegebenheit der Arztordination (innerhalb oder außerhalb des eigenen Bundeslandes).
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