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Scheidung
Im Falle einer Scheidung, und dem damit verbundenen Wegfall der Mitversicherung - sofern keine Erwerbstätigkeit der mitversicherten Gattin oder des Gatten bestand - gibt es die Möglichkeit einer Selbstversicherung nach § 16/1 ASVG.

Mehr dazu finden Sie unter dem rechts angeführten Link Selbstversicherung.

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