Förderungen erhöht - Vermögensgrenze entfällt
Ab 1. November 2008 treten folgende Änderungen in Kraft:
- Erhöhung der Förderung
- Selbständige Betreuung: Anhebung von Euro 225,00 auf Euro 550,00 pro Monat.
- Unselbständige Betreuung: Anhebung von Euro 800,00 auf Euro 1.100,00 pro Monat.
Die angeführten Beträge gelten jeweils für zwei beschäftigte Betreuungspersonen!
- Entfall der Vermögensgrenze
- Unabhängig von ihrem Vermögen können zukünftig alle Personen, die nach den Bestimmungen der 24-Stunden-Betreuung zuhause gepflegt werden, eine finanzielle Unterstützung erhalten.
HINWEIS:
Die Einkommensgrenze bleibt unverändert.
- Unabhängig von ihrem Vermögen können zukünftig alle Personen, die nach den Bestimmungen der 24-Stunden-Betreuung zuhause gepflegt werden, eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Bundessozialamt unter der Nummer 0800 - 22 03 03 kostenlos aus ganz Österreich zur Verfügung.
24-Stunden-Betreuung-daheim
