Verlängerung der Mitversicherung von Kindern/Jugendlichen
bei den Eltern nach Vollendung des 18. Lebensjahres
Oft entdecken Jugendliche, die gerade 18 Jahre alt geworden sind, dass keine Krankenversicherung vorliegt. Der Mitversicherungsschutz über die Eltern bei den Gebietskrankenkassen läuft gesetzlich nur bis zum 18. Geburtstag, außer es liegen gewisse Voraussetzungen vor, die eine weitere Mitversicherung ermöglichen:
Voraussetzungen dafür sind:
- Bezug der Familienbeihilfe über das 18.Lebensjahr hinaus
- Schul- oder Studienausbildung
- Erwerbslosigkeit
- Erwerbsunfähigkeit
Jugendliche, die nach dem 18. Lebensjahr nicht selbst krankenversichert sind, können bei jeder Kassendienststelle der OÖ Gebietskrankenkasse die entsprechenden Zeugnisse bzw. Bestätigungen vorlegen (aktuelle Schulbesuchsbestätigung bzw eine Fotokopie des letzten Schulzeugnisses). Erst dann kann über eine weitere Mitversicherung bei den Eltern entschieden werden.
Probleme mit dem Versicherungsschutz ergeben sich oft auch nach Beendigung eines Ferialjobs oder des Zivildienstes, auch hier gelten oben erwähnte Voraussetzungen.
