Medikamente
Medikamente in allen ihren Erscheinungsformen sind Bestandteil der vom Arzt angeordneten therapeutischen Maßnahmen. Sie werden vom Arzt auf Rezept verordnet und in öffentlichen Apotheken und Hausapotheken auf Kosten der Krankenkasse bezogen. Je Verordnung ist die Rezeptgebühr direkt in der Apotheke zu entrichten.
Bei Privatrezepten, die von Wahlärzten ausgestellt wurden, empfiehlt es sich, diese vor dem Bezug des Heilmittels bei der OÖ Gebietskrankenkasse auf ein Kassenrezept umschreiben zu lassen.
Dadurch kann eine Direktverrechnung mit der Apotheke erfolgen, und es entstehen - abgesehen von der Rezeptgebühr - keine zusätzlichen Kosten. Andernfalls müssen die Kosten des Medikaments vom Patienten vorfinanziert werden und können erst später im Wege der Kostenerstattung refundiert werden.
Zuletzt aktualisiert am
12. September 2012
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