Spitalsaufenthalt
Allgemeine Gebührenklasse
Die OÖGKK übernimmt die Kosten für die stationäre Krankenhauspflege auf der allgemeinen Gebührenklasse.
Durch gesetzliche und vertragliche Regelungen ist sichergestellt, dass Sie
- Zugang zum gesamten Leistungsangebot der öffentlichen Krankenhäuser (wozu auch Tageskliniken zählen) haben, und
- mit sämtlichen notwendigen medizinischen Leistungen versorgt werden.
Dies ist deshalb so bedeutend, weil die öffentlichen Krankenhäuser für die umfassende medizinische Versorgung der Bevölkerung sorgen.
Die Kosten für eine stationäre oder ambulante Krankenhausbehandlung können auch enorme Höhen erreichen: Aufwendige Operationen oder teure spitzenmedizinische Behandlungsmethoden könnten so unbezahlbar werden. Die Versicherten der OÖGKK können auf der allgemeinen Gebührenklasse diese Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen.
Durch die Beiträge, die die OÖGKK an den OÖ Krankenanstaltenfonds zahlt, sind alle Leistungen (Operationen, Medikamente etc.) abgegolten. Dies gilt auch für die aus dem medizinischen Fortschritt resultierenden neuen Behandlungsmethoden.
Sonderklasse
Die OÖGKK bezahlt nicht die Mehrkosten, die durch den Aufenthalt in der Sonderklasse eines öffentlichen Krankenhauses anfallen. Bei der medizinischen Behandlung darf es keinen Unterschied zwischen der allgemeinen Gebührenklasse und der Sonderklasse geben. Dies gilt auch für die Vergabe von Operationsterminen.
Kostenbeiträge
Bei stationärem Aufenthalt muss für mitversicherte Angehörige maximal für 28 Tage pro Kalenderjahr ein
Kostenbeitrag bezahlt werden. Die Höhe variiert je nach Krankenhaus und beträgt zwischen EUR 16,50 und EUR 18,30 pro Tag. Dieser Selbstbehalt entfällt bei Entbindungen und Krankenhausaufenthalt zum Zwecke einer Organspende.
Für Versicherte heben die Krankenhäuser - für höchstens 25 Tage pro Kalenderjahr - einen Kostenbeitrag von EUR 11,46 täglich ein. Dieser Beitrag kommt ausschließlich den Krankenhäusern zugute.
Er entfällt bei Patienten der Sonderklasse und Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Kostenbeitrag bezahlt werden. Die Höhe variiert je nach Krankenhaus und beträgt zwischen EUR 16,50 und EUR 18,30 pro Tag. Dieser Selbstbehalt entfällt bei Entbindungen und Krankenhausaufenthalt zum Zwecke einer Organspende.Für Versicherte heben die Krankenhäuser - für höchstens 25 Tage pro Kalenderjahr - einen Kostenbeitrag von EUR 11,46 täglich ein. Dieser Beitrag kommt ausschließlich den Krankenhäusern zugute.
Er entfällt bei Patienten der Sonderklasse und Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Private Spitäler
Wenn Sie kein öffentliches Spital, sondern ein privates Krankenhaus, sei es im Inland oder im Ausland, mit dem wir keinen Vertrag haben, in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte nach Möglichkeit vorher an die OÖ Gebietskrankenkasse, damit wir Sie ausreichend über die möglichen Konsequenzen informieren und abklären können, ob und welchen Kostenzuschuss Sie bekommen können.
Zuletzt aktualisiert am
09. August 2012
Spitalsaufenthalt
